Inhaltsverzeichnis

  • 1. Geltungsbereich
  • 2. Rechteinhaber
  • 3. Leistung | Beschaffenheitsvereinbarung
  • 4. Abnahme
  • 5. Vergütung
  • 6. Mängelrechte
  • 7. Aufrechnung | Zurückbehaltungsrecht
  • 8. Haftungsbeschränkung
  • 9. Schriftform | Vertragssprache | anwendbares Recht | Gerichtsstand

1. Geltungsbereich

1.1 Die RHPV drei GmbH und Co. KG bietet unter dem Markennamen „WANDDesign“ die Bedruckung vertikaler Oberflächen und damit im Zusammenhang stehende Leistungen an. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil aller Verträge, welche die RHPV drei GmbH und Co. KG über die vorgenannten Leistungen mit Unternehmern i.S.d. § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen i.S.d. § 310 Abs. 1 BGB abschließt.

1.2 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen von Vertragspartnern werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als die RHPV drei GmbH und Co. KG ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

2. Rechteinhaber

1.1 Der Besteller garantiert, dass er berechtigt ist, das vertragsgegenständliche Druckmotiv auf die von ihm benannte Fläche drucken zu lassen und keine Rechte Dritter oder öffentlich-rechtliche Vorschriften dem Druck des Motivs entgegenstehen.

1.2 Der Besteller erklärt gleichzeitig, dass er berechtigt ist, die von ihm benannte Fläche bedrucken zu lassen und keine Rechte Dritter der Bedruckung entgegenstehen.

1.3 Sofern ein Dritter gegenüber der RHPV drei GmbH und Co. KG Ansprüche gelten macht, sei es, weil die Verwendung des Druckmotivs oder die Verwendung der Druckfläche seine Rechte verletzt, ist der Besteller verpflichtet, die RHPV drei GmbH und Co. KG bei der Abwehr der geltend gemachter Ansprüche zu unterstützen und die der RHPV drei GmbH und Co. KG hierdurch entstehenden Kosten zu tragen.

1.4 Soweit ein Dritter erfolgreich Ansprüche gegenüber der RHPV drei GmbH und Co. KG durchsetzt, hat der Besteller die RHPV drei GmbH und Co. KG in vollem Umfang freizustellen. Dies gilt nicht nur für die Hauptforderung des Dritten, sondern auch für Kosten des Dritten, die diesem im Rahmen der Geltendmachung seiner Rechte entstanden sind / entstehen.

3. Leistung | Beschaffenheitsvereinbarung

1.1 Die RHPV drei GmbH und Co. KG verwendet für die Herstellung des Werkes ein Wanddrucksystem der wallPen GmbH. Zum Einsatz kommt speziell formulierte, kunststoffähnliche, geruchsarme wallPen UV-Tinte aus europäischer Herstellung. Die Tinte wird in den Farben Cyan, Magenta, Gelb, Schwarz über vier separate DOD-Inkjet-Druckköpfe (Drop-on-Demand) auf die zuvor grundierte zu bedruckende Fläche aufgesprüht. Die Tinte ist unmittelbar nach dem Druck sofort trocken und kratzbeständig.

1.2 Der Besteller hat dafür zu sorgen, dass die zu bedruckende Fläche sowie die örtlichen Gegebenheiten folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Beschaffenheit der zu bedruckenden Fläche:
    • wenn die Fläche einen Farbanstrich hat, muss dieser deckend sein
    • frei von Lösungsmitteln
    • frei von Ölen und Fetten
    • die Fläche muss eben sein und darf keine Löcher, Abplatzungen etc. aufweisen
    • die Fläche muss frei von Schrauben, Nägeln, Haken etc. sein
  • Erschütterungsfreiheit des Arbeitsbereiches
  • keine Berührung der zu bedruckenden Fläche sowie der zum Einsatz kommenden Technik durch Dritte während der Leistungszeit
  • Innenraumtemperaturen zwischen 5°C und 35°C
  • relative Innenraumluftfeuchtigkeit zwischen 2% und 80%
  • unterbrechungsfreie Bereitstellung von Wechselstrom mit einer Spannung von 230 Volt während der Leistungszeit

Die vorgenannten Voraussetzungen müssen zum Zeitpunkt des geplanten Beginns der Leistungserbringung und während der Zeit der Herstellung des Wanddruckes vorliegen. Liegen diese Bedingungen nicht vor, kann die RHPV drei GmbH und Co. KG das Werk nicht herstellen. Ersatzansprüche des Bestellers ergeben sich hieraus nicht.

Verzögert sich die Herstellung des Werkes, weil die vorgenannten Voraussetzungen nicht vorliegen, hat der Besteller die der RHPV drei GmbH und Co. KG daraus entstehenden Schäden wie z.B. die Wartezeit bis zur Herstellung der vorgenannten Voraussetzungen, die vergeblichen An- und Abreisezeiten etc. zu ersetzen. Der Schadensersatz ist beschränkt auf 75,00 € je volle Zeitstunde und auf 8 volle Zeitstunden pro Kalendertag. Der Besteller hat darüber hinaus der RHPV drei GmbH und Co. KG auch die vergeblichen Reise- und Übernachtungskosten zu ersetzen.

Schuldet die RHPV drei GmbH und Co. KG die Herstellung des Werkes im Außenbereich, müssen folgende Klima- / Wetterbedingungen herrschen:

  • Außentemperaturen zwischen 5°C und 35°C
  • windstill
  • kein Regen, Hagel oder Schneefall
  • relative Außenluftfeuchtigkeit zwischen 2% und 80%

Die vorgenannten Voraussetzungen müssen zum Zeitpunkt des geplanten Beginns der Leistungserbringung und während der Zeit der Herstellung des Wanddruckes vorliegen. Liegen diese Bedingungen nicht vor, kann die RHPV drei GmbH und Co. KG das Werk nicht herstellen. Ersatzansprüche des Bestellers ergeben sich hieraus nicht.

Wünscht der Besteller die Herstellung des Werkes, obwohl die vorgenannten Bedingungen nicht vorliegen, haftet die RHPV drei GmbH und Co. KG für sich hieraus ergebende Mängel des Werkes nicht.

1.3 Die RHPV drei GmbH und Co. KG verarbeitet die vom Besteller zur Verfügung gestellten Druckdaten mittels einer von der wallPen GmbH entwickelten RIP-Software zu wallpen-Dateien. Der Besteller hat die Druckdaten als TIFF Datei zur Verfügung zu stellen.

Anleitung für die Erstellung mittels Photoshop:

  • Bild öffnen.
  • Bild -> Modus -> CMYK
  • Bild -> Modus -> 8Bit/Kanal
  • Bearbeiten -> In Profil umwandeln -> Zielfarbraum -> Coated Fogra39
  • Bild -> Bildgröße -> Auflösung: 300 Pixel/Zoll
  • Höhe und Breite so anpassen, wie das Bild gedruckt werden soll
  • Bei dunklen Bildern, das Bild mit Hilfe der Gradationskurve aufhellen.
  • Rechtsklick auf Ebene -> Auf Hintergrundebene reduzieren.
  • Datei -> Speichern Unter... -> Als TIFF Datei speichern
  • TIFF – Optionen -> Bildkomprimierung: LZW, Pixelanordnung: Interleaved, Bytereihenfolge: bei Windows – IBM PC, bei Mac – Macintosh

Allgemeines:

  • Das Bild sollte bestenfalls in der Ausgangsdatei bereits eine Auflösung von 300dpi haben.
  • Vektordateien bieten die beste Auflösung.
  • Sobald man ein Bild in Photoshop größer macht als die Originalgröße leidet die Qualität darunter.
  • Mit Programmen wie Gigapixel AI kann man die Auflösung eines Bildes enorm verbessern.

1.4 Eine Entfernung des Aufdruckes ist ohne Beschädigung des Druckuntergrundes in der Regel nicht möglich. Auf Glas kann der Druck zwar grundsätzlich mit einem Ceranfeld-Schaber oder einer Rasierklinge entfernt werden, hierbei kann es jedoch zu Kratzern auf dem Glas kommen. Bei Holz, Metall oder Beton besteht zwar in der Regel die Möglichkeit, den Aufdruck mit Sand- oder Glasperlstrahltechnik abzuschleifen, jedoch wird hierdurch regelmäßig der Druckuntergrund verändert. Der Aufdruck kann jedoch, abhängig vom jeweiligen Untergrund, überstrichen werden.

1.5 Trotz größter Sorgfalt kann es dazu kommen, dass das von der RHPV drei GmbH und Co. KG hergestellte Werk Unterschiede (z. B.: hinsichtlich Kontrast, Helligkeit und / oder Sättigung der Farben) zur Druckvorlage aufweist.

Geringe farbliche Unterschiede zwischen der Druckvorlage und dem von der RHPV drei GmbH und Co. KG hergestellten Werk sind aus technischen Gründen nicht zu vermeiden und stellen, soweit sie den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechen, keinen Mangel dar.

4. Abnahme

1.1 Die Abnahme des von der RHPV drei GmbH und Co. KG hergestellten Werkes ist eine Hauptleistungspflicht des Bestellers. Der Besteller ist verpflichtet, das vertragsgemäß hergestellte Werk abzunehmen, sofern nicht nach der Beschaffenheit des Werkes die Abnahme ausgeschlossen ist – wegen unwesentlicher Mängel kann die Abnahme nicht verweigert werden.

1.2 Hinsichtlich des Verfahrens zur Durchführung der Abnahme gilt Folgendes:

  • Nach Herstellung des geschuldeten Werkes wird die RHPV drei GmbH und Co. KG den Besteller zur Abnahme des Werkes auffordern und diesen unter Einhaltung einer Mindestfrist von 7 Kalendertagen zu einem Abnahmetermin einladen.
  • Im Rahmen des Abnahmetermins wird das von der RHPV drei GmbH und Co. KG hergestellte Werk gemeinsam besichtigt.
  • Die Ergebnisse des Abnahmetermins sowie die Erklärung des Bestellers, ob er das von der RHPV drei GmbH und Co. KG hergestellte Werk abnimmt oder nicht, werden in einem Abnahmeprotokoll festgehalten, welches vom Besteller zu unterzeichnen ist.
  • Erscheint der Besteller aufgrund von Umständen, welche er zu vertreten hat, zum vorgenannten Abnahmetermin nicht, kann die RHPV drei GmbH und Co. KG den Besteller auffordern, die Abnahme des von ihr hergestellten Werkes innerhalb von 10 Kalendertagen zu erklären. Das von der RHPV drei GmbH und Co. KG hergestellte Werk gilt als abgenommen, wenn der Besteller die Abnahme nicht innerhalb dieser Frist unter Angabe mindestens eines Mangels verweigert.

1.3 Andere Formen der Abnahme sind durch die vorgenannten Regelungen nicht ausgeschlossen.

5. Vergütung

1.1 Die vereinbarte Vergütung ist in folgenden Raten zu zahlen:

  • Mit Abschluss des Vertrages ist eine Rate in Höhe von 25 % der Vertragssumme zu leisten.
  • Mit Abnahme der Werkleitung ist die Restvergütung in Höhe von 75 % der Vertragssumme zu leisten.

1.2 Die vereinbarte Vergütung ist innerhalb von 30 Kalendertagen nach Zugang der Rechnung auf das in der Rechnung angegebene Konto zu überweisen.

1.3 Die Zahlung ist rechtzeitig, wenn sie innerhalb der vorgenannten Frist auf dem vorgenannten Konto gutgeschrieben ist.

1.4 Die RHPV drei GmbH und Co. KG gewährt ein Skonto in Höhe von 3 % der Rechnungssumme, wenn der Rechnungsbetrag innerhalb von 10 Kalendertagen nach Zugang der Rechnung auf dem unter Ziff. 1.2 benannten Konto gutgeschrieben wird.

1.5 Nach Fälligkeit hat die RHPV drei GmbH und Co. KG Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von 10 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszins p.a. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens wird hierdurch nicht ausgeschlossen.

1.6 Für jede Mahnung hat die RHPV drei GmbH und Co. KG Anspruch auf Erstattung pauschaler Mahnkosten in Höhe von 10,00 €.

6. Mängelrechte | Garantie

1.1 Die Rechte aus § 634 BGB verjähren in einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit der Abnahme des von der RHPV drei GmbH und Co. KG hergestellten Werkes.

7. Aufrechnung | Zurückbehaltungsrecht

1.1 Ein Recht zur Aufrechnung von Gegenansprüchen des Bestellers mit dem Vergütungsanspruch der RHPV drei GmbH und Co. KG besteht nur, soweit die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

1.2 Zurückbehaltungsrechte können nur aufgrund von Gegenansprüchen des Bestellers aus dem gleichen Vertragsverhältnis geltend gemacht werden.

8. Haftungsbeschränkung

1.1 Im Rahmen der Verschuldenshaftung haftet die RHPV drei GmbH und Co. KG lediglich im Falle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Im Falle von einfacher Fahrlässigkeit haftet die RHPV drei GmbH und Co. KG, vorbehaltlich gesetzlicher Haftungsbeschränkungen (z. B. Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten; unerhebliche Pflichtverletzung), nur:

  • für Schäden, die aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren,
  • für Schäden, die aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Vertragsdurchführung erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner vertraut und auch vertrauen darf) resultieren. Die Haftung der RHPV drei GmbH und Co. KG ist für diesen Fall jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens beschränkt.

9. Schriftform | Vertragssprache | anwendbares Recht | Gerichtsstand

1.1 Rechtserhebliche Erklärungen (z. B. Angebot, Annahme, Mangelanzeigen, Fristsetzungen, Erklärung des Rücktritts vom Vertrag etc.) bedürfen der Schriftform. Die Schriftform kann durch die elektronische Form ersetzt werden. Es gilt § 127 BGB.

1.2 Die Vertragssprache ist deutsch.

1.3 Dieser Vertrag unterliegt allein dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

1.4 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Dresden.